Nutzungsbedingungen
1. Das Abkommen
1.1. Diese Nutzungsbedingungen (die "Nutzungsbedingungen") bilden zusammen mit den vereinbarten Plänen (die "Pläne" oder einzeln ein "Plan"), der Datenschutzrichtlinie, den referenzierten Beschreibungen auf der Plattform und dem Verhaltenskodex, falls vorhanden, die "Vereinbarung".
1.2. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Bestimmungen der Vereinbarung gilt Folgendes: (i) die Datenschutzrichtlinie hat Vorrang vor den Plänen; (ii) die Pläne haben Vorrang vor den Nutzungsbedingungen; (iii) die Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor den referenzierten Beschreibungen auf der Plattform; und (iv) die referenzierten Beschreibungen auf der Plattform haben Vorrang vor dem Verhaltenskodex, falls vorhanden.
1.3. Der Vertrag wird von und zwischen einer schweizerischen Gesellschaft mit Sitz in Schlieren, Schweiz, einerseits ("Onedot") und der natürlichen und/oder juristischen Person, die im Registrierungsprozess gemäß Abschnitt 2 unten als "Kunde" bezeichnet wird, andererseits (der "Kunde") geschlossen. Onedot und der Kunde werden im Vertrag manchmal als eine "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
1.4. Der Vertrag stellt die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien in Bezug auf die Website www.onedotstg.wpenginepowered.com, andere Websites und mobile Anwendungen mit ähnlichen Inhalten, die von Onedot bereitgestellt werden (zusammen die "Plattform"), sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, Handlungen und Unterlassungen der Parteien dar. Die von Onedot auf der Plattform bereitgestellten Dienste werden in der Vereinbarung manchmal als "Dienste" bezeichnet.
1.5. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, (i) dienen die Überschriften nur der leichteren Orientierung und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung des Vertrags; (ii) schließen Verweise auf ein Geschlecht alle Geschlechter ein; (iii) schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt; und (iv) gilt jeder Verweis in diesen Nutzungsbedingungen auf einen "Abschnitt" als Verweis auf einen Abschnitt dieser Nutzungsbedingungen.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Plattform verfügbar. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Datei mit den Nutzungsbedingungen zu erstellen, die er jederzeit ausdrucken und speichern kann.
1.7. Jegliche Informationen oder Zusagen auf der Plattform werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sind für Onedot nicht bindend, es sei denn, der Vertrag sieht für einen bestimmten Fall ausdrücklich etwas anderes vor.
2. Registrierung des Kunden
2.1. Der Kunde muss sich bei Onedot registrieren lassen, um die Plattform nutzen und die Dienste in Anspruch nehmen zu können. Onedot kann den Antrag des Kunden auf Registrierung nach eigenem Ermessen ablehnen. Nur Kunden mit einer gültigen Registrierung sind berechtigt, alle Teile der Plattform zu besuchen.
2.2. Der Registrierungsprozess ist auf der Plattform beschrieben. Die jeweiligen Beschreibungen der Plattform bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages.
2.3. Die natürliche Person, die sich für eine juristische Person anmeldet, sichert persönlich zu und gewährleistet, dass sie (i) über alle Rechte, Befugnisse und Vollmachten verfügt, um den Vertrag abzuschließen, und (ii) dazu berechtigt ist, dies zu tun.
2.4. Im Rahmen des Registrierungsprozesses vereinbart der Kunde einen Plan (wie unten definiert).
2.5. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass (i) alle vom Kunden für die Registrierung angegebenen Daten korrekt, nicht irreführend und vollständig sind; (ii) der Kunde Onedot alle Änderungen der Registrierungsdaten innerhalb von 5 Tagen nach Auftreten der Änderung mitteilt; und (iii) der Kunde, sofern es sich nicht um eine juristische Person handelt, zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens achtzehn Jahre alt ist.
2.6. Jedes Konto, das der Kunde für sich selbst oder eine juristische Person eröffnet, ist persönlich und kann ohne ausdrückliche Genehmigung von Onedot nicht auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden.
2.7. Der Kunde wählt bei der Registrierung ein Passwort und ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Konto, der Benutzername und das Passwort sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt, und der Kunde darf niemandem erlauben, sein Konto, seinen Benutzernamen oder sein Passwort zu benutzen.
2.8. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seines Zugangspassworts verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um unbefugten Dritten den Zugang zu den Diensten zu verwehren, und wird in Verbindung mit seiner Nutzung der Dienste und der daraus gewonnenen Inhalte nicht weniger als branchenübliche Sicherheitsvorkehrungen treffen.
2.9. Der Kunde erkennt an, dass Onedot das Recht hat, das Passwort des Kunden und den Zugang zur Plattform unmittelbar nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung aus beliebigen Gründen zu deaktivieren.
3. Pläne
3.1. Die vertragsgemäßen Pläne können zwischen den Parteien nur über das Konto des Kunden im Zuge des Registrierungsprozesses und/oder danach vereinbart werden. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags.
3.2. Ein Plan kann Informationen über die anfängliche Laufzeit (wie unten definiert), die Gebühren (wie unten definiert), die SLA (wie unten definiert) und den Umfang der Lizenz enthalten, ist aber nicht darauf beschränkt.
3.3. Der Kunde kann Pläne nur in dem auf der Plattform angegebenen Umfang ändern oder erweitern (z. B. um die Dienste gemäß dem Plan zu aktualisieren oder herabzustufen).
4. Dienstleistungen
4.1. Onedot stellt insbesondere Services zur Verfügung, um Daten zu integrieren, zu transformieren und zu klassifizieren. Die zu erbringenden Leistungen und die verschiedenen von Onedot im Rahmen des Vertrags zu gewährenden Lizenzmodelle sind im jeweiligen Plan und auf der Plattform beschrieben. Die jeweiligen Beschreibungen der Plattform bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages.
4.2. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags und des jeweiligen Plans gewährt Onedot dem Kunden hiermit ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, auf die Plattform und die von Onedot gemäß dem Vertrag und dem jeweiligen Plan bereitgestellten Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen und die Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer des Kunden gemäß der Definition im jeweiligen Plan (jeweils ein "Endnutzer" und gemeinsam die "Endnutzer") zu autorisieren, die Plattform und die Dienste während der Laufzeit des Vertrags zu nutzen.
4.3. Der Umfang der dem Kunden und gegebenenfalls seinen Endnutzern im Rahmen des Vertrags gewährten Lizenz ist im jeweiligen Plan näher beschrieben.
4.4. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen des Registrierungsprozesses und danach über die Plattform ein Service Level Agreement ("SLA") zu vereinbaren. Das SLA kann insbesondere die Reaktionszeit der Verarbeitung, den Verarbeitungsort der Kundendaten (wie unten definiert), die verarbeiteten Datenmengen und den Umfang des Supports festlegen.
4.5. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass (i) ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags und insbesondere des SLA, sofern vorhanden, Onedot die Dienste nur auf der Grundlage eines angemessenen Aufwands erbringt, sofern im jeweiligen Plan nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, und (ii) die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen das SLA, sofern vorhanden, in Abschnitt 9.3 unten dargelegt sind. Alle anderen Verpflichtungen und Rechtsmittel des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
4.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass seine Endnutzer alle Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung einhalten.
4.7. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung geeigneter Geräte und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit der Plattform und den Diensten, den Zugriff darauf oder die anderweitige Nutzung der Plattform und der Dienste erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer, Computerbetriebssysteme, Internetzugang und Webbrowser.
4.8. Die Plattform kann Links zu anderen Websites enthalten. Diese Websites stehen nicht unter der Kontrolle von Onedot und Onedot ist nicht für deren Inhalt verantwortlich.
4.9. Überschreitet die Datenbank des Kunden die im jeweiligen Plan festgelegte Größe, ist das Hochladen neuer Daten und die Verarbeitung von Daten nicht mehr möglich (nach einer gewissen Kontingenzgrenze).
4.10. Wenn Onedot zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass das Datenvolumen des Kunden (das "Datenbankvolumen") das im jeweiligen Plan aufgeführte maximale Datenvolumen überschritten hat, kann Onedot dem Kunden für den Zeitpunkt und das Ausmaß der Überschreitung des maximalen Datenvolumens eine Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.
4.11. Die Plattform und/oder die Dienste können von Zeit zu Zeit wegen geplanter Wartungsarbeiten, ungeplanter Notfallwartungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Onedot liegen, vorübergehend nicht verfügbar sein. Onedot unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Kunden über eine geplante Nichtverfügbarkeit der Dienste zu informieren.
4.12. Der Kunde ist verantwortlich, sichert zu und gewährleistet, dass er alle notwendigen Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, damit weder der Kunde noch Onedot aufgrund der Erbringung der vertragsgemäßen Dienste durch Onedot gegen die geltenden Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Datenschutzgesetze, verstoßen. Solche Schritte können unter anderem darin bestehen, (i) die Website des Kunden im Zusammenhang mit den von Onedot gemäß dem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen konform zu machen, (ii) die betroffenen natürlichen und juristischen Personen über die Art und Weise und den Umfang der Datenanalyse und Datenverbesserung durch Onedot zu informieren und/oder (iii) sogar die informierte Zustimmung dieser natürlichen oder juristischen Personen einzuholen.
5. Nutzungsbeschränkungen und Rechtsbehelfe
5.1. Der Kunde darf die Dienste nur für seinen eigenen internen Geschäftsbetrieb nutzen.
5.2. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, darf der Kunde nicht: (i) Teile der Plattform herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, darzustellen, zu verbreiten oder Screenshots davon anzufertigen; (ii) die Plattform zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen oder den Zugriff darauf zu gestatten; (iii) Deep-Links, Scraper, Robots, Spider, Data-Mining, Computercodes oder andere Geräte, Werkzeuge oder Programme zu verwenden oder zu versuchen, diese zu verwenden, um auf Teile der Plattform zuzugreifen, diese zu erwerben oder zu überwachen; (iv) die Sicherheit der Plattform zu verletzen oder zu versuchen, sich unbefugten Zugang zur Plattform zu verschaffen; (v) auf der Plattform Informationen bereitzustellen oder die Plattform oder Teile davon in einer Weise zu nutzen, die die Rechte von Onedot oder Dritten, die geltenden Gesetze oder Vorschriften verletzt; (vi) alle Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen könnten; (vii) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die rechtswidrig ist oder Onedot (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marke von Onedot) oder den Nutzern der Plattform schadet; oder (viii) Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen von der Plattform oder den Diensten zu entfernen.
5.3. Der Verhaltenskodex von Onedot, sofern vorhanden, ist ein integraler Bestandteil des Vertrags und für den Kunden verbindlich.
5.4. Onedot behält sich das Recht vor, Beschwerden oder gemeldeten Verstößen gegen die Vereinbarung nachzugehen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für angemessen hält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Meldung mutmaßlich rechtswidriger Aktivitäten an Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsbehörden oder andere Dritte und die Offenlegung aller erforderlichen oder angemessenen Informationen an diese Personen oder Einrichtungen in Bezug auf Benutzerprofile, E-Mail-Adressen, Nutzungshistorie, gepostete Materialien, IP-Adressen und Verkehrsinformationen.
6. Änderungen an den Diensten und deren Einstellung
6.1. Onedot ist berechtigt, die Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren oder anderweitig zu ändern, einschließlich der Bereitstellung von Aktualisierungen oder der Änderung von Merkmalen oder Funktionen oder der Entfernung von Merkmalen oder Funktionen (zusammenfassend als "Aktualisierungen" bezeichnet), ohne den Kunden darüber zu informieren. Die Vereinbarung gilt für alle diese Aktualisierungen.
6.2. Onedot ist berechtigt, die Plattform oder die Dienste jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Falls Onedot die Plattform oder die Dienste einstellt, wird Onedot entweder (nach eigenem Ermessen): (i) die Plattform und/oder die Bereitstellung der eingestellten Dienste beenden und dem Kunden die vom Kunden im Voraus gezahlten Gebühren für die eingestellte Plattform und/oder die Dienste, die dem Kunden ansonsten zur Verfügung gestellt worden wären, anteilig erstatten; oder (ii) dem Kunden die Plattform und die Dienste bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterhin zur Verfügung stellen, sofern die entsprechenden Gebühren für diesen Zeitraum an Onedot gezahlt wurden.
7. Gebühren
7.1. Der Kunde zahlt an Onedot die im jeweiligen Plan angegebenen Gebühren (im Folgenden "Gebühren") bei Fälligkeit zuzüglich aller damit verbundenen Steuern für die Plattform und die von Onedot im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen.
7.2. Die Gebühren sind in Schweizer Franken zu zahlen, sofern im jeweiligen Plan nichts anderes vereinbart ist.
7.3. Die Fälligkeitstermine und die Zahlungsmodalitäten sind in dem jeweiligen Plan angegeben. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten, sofern im geltenden Plan nichts anderes vorgesehen ist.
7.4. Der Kunde befindet sich ohne Mahnung von Onedot in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a.
7.5. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Es gibt keine Erstattungen oder Gutschriften für nicht genutzte Zeiträume.
7.6. Onedot ist berechtigt, die dem Kunden bereitgestellten Dienste ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen, wenn das Konto des Kunden dreißig (30) Tage im Rückstand ist, wobei dieses Recht nicht für Beträge gilt, die in gutem Glauben bestritten werden. Falls der Kunde die in einer Rechnung von Onedot angegebenen Beträge bestreitet, muss er Onedot innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung schriftlich über die bestrittenen Beträge informieren. Eine solche Mitteilung muss den strittigen Betrag und die Grundlage für den Einspruch des Kunden enthalten. Die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Streitfall so schnell wie möglich beizulegen.
7.7. Die Gebühren für die Dienste nach der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Plans können von Onedot jederzeit durch Mitteilung an den Kunden geändert werden, wobei die Änderung(en) mit Beginn der unmittelbar folgenden Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Plans in Kraft treten.
8. Vorbehalt von Rechten
8.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Onedot im Verhältnis zwischen dem Kunden und Onedot der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an der Plattform und den Diensten sowie aller von Onedot im Zusammenhang mit dem Betrieb der Dienste entwickelten oder gesammelten Informationen (mit Ausnahme von Kundendaten, wie unten definiert) ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Ideen, Erfindungen, Rückschlüsse, Entdeckungen, Entwicklungen, Formate und Prozesse sowie alle Urheberrechte, Patentrechte und sonstigen geistigen Eigentums- und Schutzrechte darin und daran.
8.2. Alle Rechte, die dem Kunden hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Onedot vorbehalten. Alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen, Empfehlungen oder andere Eingaben, die vom Kunden oder einer anderen Partei in Bezug auf die Dienste bereitgestellt werden, sind Eigentum von Onedot, und der Kunde nimmt hiermit alle Abtretungen vor und unternimmt alle angemessenen Handlungen, die erforderlich sind, um die vorstehenden Eigentumsrechte zu erfüllen.
8.3. Der Kunde ist Eigentümer aller vom Kunden stammenden Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Dienste einreicht oder bereitstellt (die "Kundendaten").
8.4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der Kundendaten, die Mittel, mit denen die Kundendaten erworben werden, und die Übertragung der Kundendaten außerhalb der Dienste.
8.5. Onedot erwirbt im Rahmen der Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Anteile an den Kundendaten, außer in dem begrenzten Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden oder andere Kunden erforderlich ist, was die interne Nutzung der Kundendaten und die Bereitstellung der Kundendaten an seine Dienstleister einschließt (vorausgesetzt, dass diese Dienstleister verpflichtet sind, die Kundendaten vertraulich zu behandeln), jedoch jegliche Bereitstellung von Kundendaten an andere Dritte ausschließt, es sei denn, dies ist in Abschnitt 12 unten ausdrücklich vorgesehen (die "begrenzte Lizenz").
8.6. Die eingeschränkte Lizenz ist und bleibt ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags gültig und überdauert insbesondere das Auslaufen oder die Beendigung eines Plans und des Vertrags. Die Nutzung von Kundendaten durch Onedot ist nicht aufgrund des nachstehenden Abschnitts 12 beschränkt, sofern Onedot den vorstehenden Abschnitt 8.5 einhält.
9. Eingeschränkte Garantie
9.1. Onedot sichert dem Kunden zu, dass es wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um (i) die Dienste im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Beschreibung der Dienste auf seiner Plattform und dem jeweiligen Plan zu erbringen und (ii) die SLA, falls vorhanden, wie im jeweiligen Plan vereinbart, einzuhalten.
9.2. Falls Onedot gegen die vorstehende Gewährleistung verstößt und der Kunde Onedot schriftlich über diesen Verstoß informiert, besteht das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Onedot in einer der folgenden Optionen, die von Onedot nach eigenem Ermessen ausgewählt wird: (i) Onedot kann, soweit dies möglich ist, die Dienste reparieren und Mängel oder Fehler beheben, sofern Onedot zustimmt, dass ein solcher Mangel oder Fehler korrigierbar ist; oder (ii) Onedot kann die Nutzung der Dienste durch den Kunden beenden und dem Kunden einen Betrag in Höhe der vom Kunden im Voraus gezahlten Gebühren (falls vorhanden) für nicht erhaltene Dienste erstatten.
9.3. Verstößt Onedot mindestens dreimal in einem Kalendermonat gegen die vorstehende Garantie in Bezug auf das SLA und teilt der Kunde Onedot diese Verstöße schriftlich mit, so besteht das einzige Rechtsmittel des Kunden zusätzlich zu den in Abschnitt 9.2 genannten Rechtsmitteln in dem Recht, den jeweiligen Plan mit sofortiger Wirkung gemäß Abschnitt 14.7 zu kündigen.
9.4. Das Vorstehende legt die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Onedot für die Verletzung der im Rahmen des Vertrags gewährten Garantien fest. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er im Rahmen dieses Abschnitts keine Rechtsmittel für Ansprüche hat, die nach der Kündigung oder dem Auslaufen der Vereinbarung geltend gemacht werden.
9.5. Die Dienste können Software unter Lizenz von Dritten enthalten. Diese Dritten geben (i) keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Plattform oder die Dienste ab, (ii) übernehmen keine Haftung in Bezug auf die Nutzung der Plattform oder der Dienste durch den Kunden, oder (iii) stimmen zu oder übernehmen keine Verpflichtung, Support oder Informationen in Bezug auf die Plattform oder die Dienste bereitzustellen.
9.6. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WERDEN DIE PLATTFORM UND DIE DAMIT VERBUNDENEN DIENSTE "WIE BESEHEN", "MIT ALLEN FEHLERN" UND "WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND BEMÜHUNGEN LIEGT BEIM KUNDEN. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE ÜBERNIMMT ONEDOT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND IRGENDEINE GARANTIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER PLATTFORM UND/ODER DEN DIENSTLEISTUNGEN UND LEHNT DIESE AB.
9.7. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, GIBT ONEDOT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN AB: (I) FÜR DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE FACHMÄNNISCHE ARBEIT, DEN FEHLERFREIEN ZUGANG ZUR PLATTFORM ODER DEREN NUTZUNG; (II) FÜR DEN UNUNTERBROCHENEN ODER FEHLERFREIEN ZUGANG ODER DIE NUTZUNG DER PLATTFORM; (III) DAFÜR, DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER DIENSTE RECHTZEITIG, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGEN WIRD; ODER (IV) DAFÜR, DASS DIE QUALITÄT DER DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN WIRD.
9.8. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS WEDER ONEDOT NOCH SEINE DRITTANBIETER DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, KONTROLLIEREN UND DASS DIE DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KÖNNEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. ONEDOT IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.
9.9. DER KUNDE ERKLÄRT UND GARANTIERT, dass (i) er über alle erforderlichen Befugnisse und Genehmigungen verfügt, um die VEREINBARUNG anzunehmen; (II) die VEREINBARUNG rechtmäßig, gültig, verbindlich und gegenüber dem Kunden durchsetzbar ist; (iii) die Annahme der Vertragsbedingungen durch den Kunden nicht gegen Gesetze, Vorschriften, Regelungen oder Anordnungen oder gegen eine den Kunden bindende Vereinbarung verstößt; und (iv) der KUNDE ALLE ANWENDBAREN GESETZE UND DIE BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG EINHALTEN WIRD.
9.10. Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass (i) er weder direkt noch indirekt einer Person (einschließlich einer natürlichen Person oder einer staatlichen oder privaten Einrichtung) Zugang zur Plattform oder zu den Diensten verschafft, die in einem Land ansässig ist, gegen das ein Embargo verhängt wurde oder das gemäß den Schweizer Gesetzen oder den Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten strengen Beschränkungen unterliegt, oder deren Staatsangehöriger ist; und (II) er sich weder in einem solchen Land befindet, noch unter der Kontrolle eines solchen Landes steht, noch Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist oder auf einer solchen Liste steht.
10. Begrenzung der Haftung
10.1. SOFERN IN DER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, (I) IST DIE HAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DER PLATTFORM, DEN DIENSTLEISTUNGEN UND DER VEREINBARUNG SO WEIT BESCHRÄNKT, WIE ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, UND (II) HAFTET JEDE PARTEI, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, NICHT IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG, DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER EINER ANDEREN THEORIE.
10.2. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, HAFTET ONEDOT NICHT FÜR: (I) FEHLER ODER UNTERBRECHUNGEN BEI DER NUTZUNG DER PLATTFORM, UNGENAUIGKEITEN ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, -DIENSTLEISTUNGEN ODER -TECHNOLOGIEN ODER FÜR GESCHÄFTSVERLUSTE; (II) FÜR INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN; ODER (III) FÜR ANGELEGENHEITEN, DIE AUSSERHALB SEINER ANGEMESSENEN KONTROLLE LIEGEN.
10.3. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 10 GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR DIE ENTSCHÄDIGUNG DES KUNDEN.
11. Entschädigung
11.1. Der Kunde stellt Onedot im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich angemessener Gebühren und Ausgaben für Rechtsbeistand) frei, die von Dritten aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag geltend gemacht werden.
11.2. Die Partei, die die Entschädigung beantragt, unterrichtet die andere Partei unverzüglich über den Anspruch und arbeitet mit der anderen Partei bei der Verteidigung gegen den Anspruch zusammen. Die entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung, mit der Ausnahme, dass: (i) jeder Vergleich, der von der Partei, die die Entschädigung beantragt, ein Haftungsanerkenntnis oder die Zahlung von Geld verlangt, die vorherige schriftliche Zustimmung dieser Partei erfordert, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und (ii) die andere Partei sich auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen kann. Die oben genannten Entschädigungen sind die einzigen Rechtsmittel im Rahmen des Abkommens.
12. Vertraulichkeitsverpflichtung
12.1. Für die Zwecke des Abkommens sind "vertrauliche Informationen" Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei im Rahmen des Abkommens offenbart, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen normalerweise als vertraulich gelten würden.
12.2. Ohne das Vorstehende einzuschränken, umfassen vertrauliche Informationen: (i) in Bezug auf Onedot die Software der Plattform, die Dienste, die Prinzipien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Softwareentwicklung oder das Design), auf denen sie beruhen, die Art und Weise, wie sie funktionieren, und alle verbesserten Funktionen und Leistungen der Softwareobjekte, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben; (ii) in Bezug auf den Kunden die im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Kundendaten; und (iii) in Bezug auf beide Parteien alle Informationen, die sich auf Forschung, Produktpläne, Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Märkte, Entwicklungen, Erfindungen, Entwürfe, Zeichnungen, Technik, Marketing oder Finanzen der offenlegenden Partei beziehen.
12.3. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren; (ii) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden; (iii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden; oder (iv) dem Empfänger von einer anderen Partei rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden.
12.4. Jede Partei wird: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als der angemessenen Sorgfalt; und (ii) die vertraulichen Informationen nicht offenlegen, außer gegenüber verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern und professionellen Beratern, die diese Informationen kennen müssen und die sich schriftlich verpflichtet haben (oder im Falle professioneller Berater anderweitig verpflichtet sind), sie vertraulich zu behandeln.
12.5. Jede Partei (und alle verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Beauftragten, denen sie vertrauliche Informationen offengelegt hat) darf vertrauliche Informationen nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten im Rahmen des Abkommens verwenden und dabei angemessene Sorgfalt zu deren Schutz walten lassen.
12.6. Jede Partei ist für alle Handlungen ihrer verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich, die gegen diesen Abschnitt 12 verstoßen.
12.7. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch erst, nachdem sie, sofern dies rechtlich zulässig ist, (i) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die andere Partei zu benachrichtigen, und (ii) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.
12.8. Die Verpflichtungen jeder Partei in Bezug auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei gelten für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Abkommens.
13. Schutz der Daten
13.1. Jede Vertragspartei hält sich an alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere wird Onedot personenbezogene Daten des Kunden nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder anderweitig offenlegen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
13.2. Einzelheiten über die Verwendung der persönlichen Daten der Kunden durch Onedot sind in der Datenschutzrichtlinie von Onedot dargelegt, die auf der Plattform zugänglich ist und einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1. Der Vertrag wird mit der Annahme des Registrierungsantrags des Kunden durch Onedot wirksam (das "Datum des Inkrafttretens").
14.2. Die Vereinbarung bleibt, sofern sie nicht wie nachstehend beschrieben vorzeitig gekündigt wird, so lange in Kraft, bis der letzte Plan gekündigt wird oder ausläuft.
14.3. Jeder Plan bleibt, sofern er nicht wie unten beschrieben vorzeitig gekündigt wird, für die im jeweiligen Plan festgelegte Anfangslaufzeit (die "Anfangslaufzeit") in Kraft und ist Teil des Abkommens.
14.4. Sofern im jeweiligen Plan nicht anders angegeben und vorbehaltlich Abschnitt 14.5 unten, verlängern sich die Erstlaufzeit und jede nachfolgende Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Plans automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen ihre Absicht mit, nicht zu verlängern, wobei diese Mitteilung mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Plans erfolgen muss.
14.5. Enthält der Plan keine Anfangslaufzeit, sondern andere Beschränkungen, wie z. B. eine maximale Datenverarbeitungsmenge, so läuft die Anfangslaufzeit zu dem Zeitpunkt ab, an dem die vereinbarte Beschränkung erreicht wird (die "Ablaufzeit"), und die Laufzeit des jeweiligen Plans verlängert sich nicht, sondern endet mit der Ablaufzeit, es sei denn, der Plan wird wie auf der Plattform angegeben verlängert.
14.6. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann jede Vertragspartei das Abkommen (und jeden Plan) in den folgenden Fällen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen:
bei Konkurs oder ähnlichen Ereignissen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestellung eines Konkursverwalters, Vormunds, Treuhänders, Konservators, Verwalters oder Liquidators oder eines anderen Beauftragten mit ähnlichen Befugnissen für eine Vertragspartei; bei Geschäftsaufgabe, Abwicklung oder Liquidation einer Vertragspartei, die zum Zwecke der Unternehmensumstrukturierung gerettet wird.
14.7. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann jede Vertragspartei den betreffenden Plan in den folgenden Fällen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen:
wenn die andere Vertragspartei mit ihren Verpflichtungen aus dem betreffenden Plan wesentlich in Verzug ist und diesen wesentlichen Verzug nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Vertragspartei behoben hat;
wenn Onedot mindestens dreimal in einem Kalendermonat gegen die Garantie gemäß Abschnitt 9.3 oben in Bezug auf das SLA verstößt und der Kunde Onedot schriftlich über solche Verstöße informiert.
14.8. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung (i) endet das Recht des Kunden auf Zugang und Nutzung der Plattform und der Dienste sofort; (ii) entbindet eine Aussetzung oder Kündigung gemäß diesem Abschnitt den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen; (iii) werden alle Gebühren sofort fällig und zahlbar; (iv) hat jede Partei alle greifbaren Manifestationen der vertraulichen Informationen zu vernichten und die vertraulichen Informationen zu keinem Zweck zu verwenden.
14.9. Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass Onedot nicht verpflichtet ist, Kundendaten aufzubewahren, und dass die Kundendaten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung oder des jeweiligen Plans unwiederbringlich gelöscht und zerstört werden können.
14.10. Die Beendigung oder das Auslaufen der Vereinbarung entbindet keine der Parteien von ihren jeweiligen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung entstanden sind. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleiben alle Abschnitte der Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung oder das Auslaufen der Vereinbarung überdauern sollten, bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aufgelaufene Zahlungsansprüche, Nutzungsbeschränkungen, Eigentumsrechte, Entschädigungsverpflichtungen, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Garantieausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.
15. Höhere Gewalt
15.1. Keine Vertragspartei haftet der anderen gegenüber, wenn die Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Umstände verhindert, behindert oder verzögert wird, die sich ihrer Kontrolle entziehen; zu diesen Umständen zählen unter anderem höhere Gewalt, Maßnahmen von Regierungen oder anderen staatlichen Stellen, Arbeitskämpfe, die sich der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei entziehen, Feuer, Explosionen, Unfälle und Stromausfälle, immer vorausgesetzt, (i) sie stellen ein Ereignis höherer Gewalt dar, d. h., außerhalb des Einflussbereichs der Vertragspartei liegen, die sich darauf beruft, und (ii) nicht darauf zurückzuführen sind, dass die betreffende Vertragspartei eine ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen nicht erfüllt hat.
15.2. Nach Eintritt eines solchen Ereignisses benachrichtigt die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei rechtzeitig von diesem Ereignis, und die betreffende Vertragspartei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die nachteiligen Auswirkungen des Ereignisses zu überwinden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
15.3. Die Erfüllung der betroffenen und damit zusammenhängenden Verpflichtungen wird um den Zeitraum verschoben, der dem durch die Verzögerung verursachten Zeitverlust entspricht. Ist eine Vertragspartei infolge höherer Gewalt endgültig an der Erfüllung gehindert oder hat der Zeitraum der höheren Gewalt länger als drei Monate gedauert oder ist absehbar, dass er länger als drei Monate dauern wird, kann die andere Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.
16. Steuern
16.1. Jede Vertragspartei zahlt alle Steuern, die ihr jetzt oder in Zukunft gesetzlich auferlegt werden, sofern das Abkommen nichts anderes vorsieht.
17. Änderungen des Abkommens
17.1. Ergänzungen oder andere Änderungen der Vertragsbestimmungen können von Onedot jederzeit und nach eigenem Ermessen vorgenommen werden (die "Änderungen").
17.2. Solche Änderungen werden im Konto des Kunden angezeigt oder anderweitig auf der Plattform veröffentlicht, bevor sie in Kraft treten.
17.3. Der Kunde muss diese Änderungen und den geänderten Vertrag in seinem Konto bestätigen. Der Vertrag wird gekündigt, wenn der Kunde die Änderungen und den geänderten Vertrag nicht bestätigt.
17.4. Diese Ziffer 17, insbesondere die vorstehende Bestimmung, gilt nicht für Leistungsänderungen und sonstige Aktualisierungen gemäß Ziffer 6 oben.
18. Sonstiges
18.1. Der Kunde kann alle Mitteilungen an Onedot über das auf der Plattform bereitgestellte Kontaktformular übermitteln. Onedot kann Mitteilungen an den Kunden per E-Mail, Fax oder Post an die Adressen senden, die in den aktuellen Kontaktdaten des Kunden in seinem Konto angegeben sind. Eine schriftliche Mitteilung im Sinne der Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Kündigung) umfasst eine Mitteilung per E-Mail, Fax und Post.
18.2. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, vereinbaren die Parteien, dass im Falle einer strittigen oder ungelösten Forderung, Schuld oder Verpflichtung ausdrücklich auf alle Aufrechnungsrechte und/oder Rechte zur Zurückbehaltung von Geldern verzichtet wird.
18.3. Die Parteien dieser Vereinbarung sind und bleiben unabhängige Parteien. Es ist nicht die Absicht der Parteien, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien zu begründen, und die Vereinbarung begründet diese nicht.
18.4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Onedot abtreten oder übertragen. Onedot kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die Zustimmung des Kunden abtreten oder übertragen.
18.5. Ergänzungen oder Änderungen des Abkommens sind für die Parteien nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den vorangehenden Satz.
18.6. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als von den Parteien vereinbart, die der tatsächlich vereinbarten wirtschaftlich am nächsten kommt.
18.7. Das Versäumnis oder die Nachlässigkeit von Onedot, eine der Bestimmungen des Vertrags durchzusetzen, darf weder als Verzicht auf die Rechte von Onedot ausgelegt oder betrachtet werden, noch darf dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder eines Teils davon beeinträchtigen oder die Rechte von Onedot, spätere Maßnahmen zu ergreifen, beeinträchtigen.
18.8. ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEM MATERIELLEN SCHWEIZERISCHEN RECHT UNTER AUSSCHLUSS DER KOLLISIONSNORMEN UND DES VERTRAGSRECHTS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DAS EINHEITLICHE KAUFRECHT (WIENER ABKOMMEN).
18.9. ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ERGEBEN, WERDEN AUSSCHLIESSLICH UND ENDGÜLTIG VON EINEM SCHIEDSGERICHT, BESTEHEND AUS EINEM SCHIEDSRICHTER, IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSORDNUNG DER SCHWEIZERISCHEN HANDELSKAMMER ENTSCHIEDEN. DER ORT DES SCHIEDSVERFAHRENS IST ZÜRICH. DAS SCHIEDSGERICHT FÜHRT DAS VERFAHREN UND ALLE SCHIEDSSPRÜCHE WERDEN IN ENGLISCHER SPRACHE VERKÜNDET.